Animal Climate Action

Skandalurteil aus Nienburg: Ziviler Ungehorsam in der Unrechtstradition der SA?

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Auch wir vom Netzwerk Animal Climate Action solidarisieren uns mit den Tierrechtsaktivisten, der in Nienburg zu 3 Monate Haft verurteilt wurde. Zudem verurteilen wir aufs schärfste den SA Vergleich von Richter Jan-Hauke Förtsch. Die Blockade einer Schlachtfabrik mit den verbrechen der SA (Sturmapteilung) zu vergleichen ist eine Verhöhnung aller Menschen die den Terror der SA nicht überlebt haben.

VIA Kampagne gegen Tierfabriken

Am 30ten Januar 1933 marschierten viele Fackeln durch das Brandenburger Tor und bejubelten die Machtergreifung Hitlers, zu der die Fackelträger selbst mit beigetragen haben. Die Sturmabteilung (SA) der NSDAP feiert an diesem Januartag mit ihren Fackeln den Nationalsozialismus. Mit brutaler Gewalt hatten die faschistischen Schläger der SA unzählige Menschen verfolgt, gefoltert und ermordet und mit diesem Terror so zum Aufbau des Nationalsozialismus beigetragen, der in den Jahren seiner Gewaltherrschaft Millionen von Menschen in den Tod schicke.

Am 02ten August 2016 blockierten rund 30 Umwelt- und Tierbefreiungsaktivist*innen die Wiesenhof-Schlachtfabrik in Wietzen-Holte, um mit dieser Aktion des Zivilen Ungehorsams auf die in Bezug auf Tiere,Natur und Menschen ausbeuterische Geschäftspraxis des PHW-Konzerns (Marke Wiesenhof) aufmerksam zu machen und direkt in den gewaltvollen Betriebsablauf der Fabrik einzugreifen. Ein Aktivist wurde deshalb am 17ten August 2017 vom Amtsgericht Nienburg mit aller Schärfe der Justiz zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Ein ungewöhnlich hartes Urteil für einen bislang nicht vorbestraften Aktivisten, der lediglich den Fahrer eines LKWs an der Weiterfahrt gehindert haben soll, in dem er auf dem LKW-Dach saß und sich die „durch seine eigene Masse vermittelte Schwerkraft und die daraus resultierende Reibung auf der Oberfläche als eigene körperliche Kraftentfaltung zu Nutze gemacht hat“ (Zitat aus dem Urteil).

Woher diese Schärfe kommt und was das mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zu tun hat, versucht Amtsrichter Förtsch in seiner verfassten Urteilsbegründung, die uns vorliegt, zu erläutern. Jan-Hauke Förtsch begründete sein hartes Urteil völlig ungeniert mit fragwürdigen und unerträglichen Aussagen. Umsäumt von persönlichen Angriffen gegen den damals angeklagten Aktivisten, der in Förtschs Urteilsschreiben als „verbohrt und engstirnig“ betitelt wird, münden seine Ausführungen in einem Nazivergleich der besonders geschmacklosen Art.

So stellte Förtsch fest: „Strafschärfend ist zu werten, dass der Angeklagte die Tat zu politischen Zwecken begangen hat und mit der Tat besonderes öffentliches Interesse erregen wollte. Denn der Angriff auf die Willensfreiheit Dritter im vermeintlichen Kleide der Freiheitsrechte zur Durchsetzung eigener politischer Ziele ist in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung besonders verwerflich. Insoweit steht der Angeklagte nicht in der philosophischen Tradition eines euphemistischen „Zivilen Widerstands“, sondern in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“

Was will uns Jan-Hauke Förtsch „im Namen des Volkes“ damit sagen? Dass politisches Engagement in einer Demokratie ein strafschärfendes Übel ist?! Die Willensfreiheit bei den Profitinteressen Wiesenhofs beginnt und nicht etwa bei den unzähligen Lebewesen, die durch die Tierindustrie ausgebeutet und geschlachtet werden?! Angesichts dessen, dass ziviler Ungehorsam seit Jahrzehnten Bestandteil der Auseinandersetzungsformen der Gesellschaft ist und breite Akzeptanz besitzt (auch wenn es ihm nicht gefällt, wie er mit dem Wort „euphemistisch“ ausdrücken will), versucht er den Verurteilten davon weg und in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken: das der Nazis.

Hier handelt es sich um eine Ohrfeige aus der Justiz an alle politischen Bewegungen, die sich in der Vergangenheit und Zukunft gegen großes Unrecht in dieser Welt einsetzten und einsetzen. Eine Ohrfeige für die erfolgreiche und breite Anti-Atomkraftbewegung und ihre Castor-Blockaden, für alle Menschen, die sich regelmäßig Neofaschisten und ihrer menschenverachtenden Hetze mit Sitzblockaden in den Weg setzen, oder für die Antikohleproteste von Ende Gelände… Eine Ohrfeige für alle Opfer der Nationalsozialisten! Ausgeteilt von einem Richter, der scheinbar jedes Maß verloren und Sitzblockaden mit den gewalttätigen und einschüchternden Angriffen der SA gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen auf Grundlage rassistischer, antiemanzipatorischer, hierarchieorientierter und antisemitischer Ordnungsideen auf eine Stufe stellt. Die niedersächsische Justiz muss sich die Frage stellen lassen, ob man einen so politisch desorientierten Richter, der mit seinen Aussagen auch die Verharmlosung des Nationalsozialismus vorantreibt, auf die Gesellschaft loslassen kann?

Ob in der Friedensbewegung, in der Antiatomkraftbewegung, in mannigfachen Bürgerrechtsbewegungen: Ziviler Ungehorsam ist ein wichtiger Teil politischen Engagements mit langer Geschichte. Er gehört zu einer vielfältigen, bunten und entschlossenen Protestkultur, die schon einiges an massivem Unrecht zu beseitigen wusste. Wir empfehlen Jan-Hauke Förtsch einen Blick in die Geschichtsbücher der Welt zu werfen und sich dabei zu überlegen, wo seine hochgelobte „freiheitliche Demokratie“ heute wäre, wenn es Zivilen Ungehorsam nicht gegeben hätte.

Natürlich ist dieser Fall um Förtsch’s SA-Vergleich konsequent zu verurteilen und besonders zu betrachten, aber dabei darf nicht vergessen werden, dass auch sonst regelmäßig ziviler Ungehorsam kriminalisiert und bestraft wird, nur eben mit etwas weniger kruden Urteilsbegründungen, bei denen die politische Handlungsmotivation sonst oft eher als strafmildernd betrachtet wird und wo die Urteile milder ausfallen. Jedoch stößt uns dieser Fall besonders auf, da es ein einziger Richter mit seinen gefährlichen Aussagen und Handlungen noch schafft einem Fass ohne Boden den Boden auszuschlagen.

Wir fordern Freispruch für den Angeklagten und allen anderen, die sich für eine gerechte Welt einsetzen und deswegen vor Gericht gestellt werden!

Beenden werden wir diesen Text mit einem kurzen Zitat eines Nienburger Zeitzeugen, der NS-Zeit und mit einer Namensauflistung einiger aus Nienburg in die Konzentrationslager deportierten jüdischen Einwohner*innen (1). So kann sich Herr Förtsch seine Aussagen nochmal zu Gemüte führen und ihre Respektlosigkeit erkennen.

Gegen den Faschismus und jedes andere Unrecht auf der Welt! Für eine befreite Gesellschaft!

„(…) Da wurden an die Bänke dicke Seile geknüpft, dann rissen die SA-Leute die Bänke heraus, zerschlugen sie und steckten sie an. Und in dem Augenblick, da sah ich, wie der jüdische Leichenwagen angefahren wurde. Der wurde auch zerschlagen und auf dem Feuer verbrannt. (…)“

Nienburger Zeitzeuge zur Zertstörung einer Synagoge in Nienburg: Hermann Ziegler

Johanne Beermann, geb, 26.7.1891, Mühlenstraße 12
Alfred Birkenruth, geb, 3.1.1894, Hannoversche Str. 8
Erna Birkenruth, geb. Löwenstein, geb. 9.12. 1896, Hann. Str. 8
Hanns Birkenruth, geb. 2.2.1923, Hannoversche Str. 8
Walter Birkenruth, geb. 21.10.1929, Hannoversche Str. 8
Julius Birkenruth, geb. 9.4.1865, Hannoversche Str. 8
Berthold Hess, geb. 19.8.1896, Hannoversche Str. 8
Sophie Hess, geb. Birkenruth, geb. 19.7.1899, Hann. Str. 8
Albert Hünerberg, geb. 13.9.1880, Hannoversche Str. 8
Johanne Jacobs, geb. de Jonge, geb. 26.7.1875, Mühlenstr. 12
Eva de Jonge, geb. 26.4.1877, Mühlenstraße 12
Jeanette Löwenstein, geb. Meyberg, geb. 4.10.1855, Hann.Str. 8
Grethe Marcus, geb. Lilienfeld, geb. 6.1.1883, Langestr. 61
Rosa Marcus, geb. 16.1.1909, Langestr. 61
Sophie Schragenheim, geb. 19.5.1892, Langestr. 25
Leopold Weinberg, geb. 3.10.1875, Langestr. 61
Frieda Weinberg, geb. London, geb. 10.9.1885, Langestr. 61
Elisabeth Weinberg, geb. 30.3.1922, Langestr. 61

Quelle:

(1) https://www.wir-wussten-nichts-davon.de/

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